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EU-Parlament gibt grünes Licht für Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen


Auch wenn hierzulande die Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode verschleppt wurde, so geht es wenigstens in der EU voran. Der 1 Juni 2023 war ein guter Tag für die Menschenrechte in Europa und weltweit, wenn es um wirtschaftliche Aktivitäten geht. Das EU-Parlament hat grünes Licht für Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, lässt aber immer noch problematische Schlupflöcher offen. Nichtsdestotrotz enthält der Standpunkt des Parlaments mehrere wichtige Verbesserungen gegenüber den früheren Vorschlägen der Europäischen Kommission und des Rates. Insbesondere stimmt der Standpunkt besser mit den internationalen Standards zu Wirtschaft und Menschenrechten überein, indem er klarstellt, wie Unternehmen gegen Schäden vorgehen müssen und mit Menschen zusammenarbeiten sollen, die von Unternehmensaktivitäten betroffen sein könnten.

Es wurde leider noch zu einer Zitterpartie beim Abstimmen, denn rechte Fraktionen hatten noch versucht die Stellungnahme in letzter Minute abzuschwächen, zum Glück vergebens. Jetzt soll es weitergehen im Trilog, wo das EU-Parlament seine Position in die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission einbringen wird. Hier wird es wichtig sein, bestehende Schlupflöcher zu schließen und ein starkes Sorgfaltspflichtgesetz zu schaffen. Trotz des erfreulichen Ausgangs enthält der vom EU-Parlament abgestimmte Entwurf auch Schattenseiten: So soll die Beweislast im Falle von Menschenrechtsverletzungen aufseiten der Betroffenen bleiben. So könnten schwarze Schafe unter den Unternehmen weiterhin die fehlende Möglichkeit der Einklagung ihrer Verantwortung eigennützig ausnützen. Juristische Stolpersteine, wie Beweislastregeln, führen oft dazu, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Globalen Süden ihr Recht nicht durchsetzen können. Luxemburg kann hier eine positive Rolle spielen aufgrund seiner Position bei der Umkehr der Beweislast. Es gilt jetzt beim Trilog darauf zu achten, dass jetzt keine politischen Kompromisse wichtige Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt stärkt, alle Wirtschaftszweige einbezogen werden und der Zugang zur Justiz nicht ausgehöhlt wird. Die luxemburgische Regierung sollte sich dabei für die Einhaltung von internationalen Standards einsetzen. Dies gilt besonders für die Einbeziehung des gesamten Finanzsektors inklusive Investmentfonds, wo Luxemburg gefordert bleibt seine bisherige Position zu überdenken.

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